Heiligung ist nur denen vorbehalten, die bereits durch das Blut Jesu Christi von ihren Übertretungen gerechtfertigt worden sind. In anderen Worten muss der Mensch sich wirklich von Herzen zu Gott bekehrt haben, wiedergeboren sein und ein sündenfreies Leben führen, ehe er ein biblischer Kandidat für Heiligung ist.
In Christi Gebet für Seine Jünger sagte Jesus: “Ich bitte für sie; nicht für die Welt bitte ich, sondern für die, welche du mir gegeben hast … Heilige sie … ” (Joh 17:9.17). “Wie auch der Christus die Gemeinde geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, um sie zu heiligen, sie reinigend durch das Wasserbad im Wort.” (Eph 5:25-26).
“Brüder” sind es, die da empfangen “ein Erbe unter allen Geheiligten” (Apg 20:32). Ja, erst muss man “Vergebung der Sünden empfangen”, ehe man Anspruch auf das “Erbe” unter denen, die “geheiligt” sind (Apg 26:18), erheben kann. Es waren Brüder zu Thessalonich, solche, die “in dem Vater und im Herrn Jesus Christus” waren (1Thes 1:1), zu denen Paulus schrieb, als er sagte: “Dies ist Gottes Wille: eure Heiligung” (1Thes 4:3) und “Der Gott des Friedens, heilige euch völlig” (1Thes 5:23).
Auf Grund dieser biblischen Tatsachen wird deutlich, dass Heiligung ein zweites Gnadenwerk ist.
Es ist ein eindeutiger Grund für die Notwendigkeit eines zwiefachen Werkes der Erlösung des Gläubigen vorhanden, denn Sünde existiert im menschlichen Herzen in zwei Formen, nämlich in den Tatsünden und den angeborenen Sünden. Das heißt, dass in uns eine Neigung zur Sünde liegt, welche wir auf Grund des natürlichen Vererbungsgesetzes bei der Geburt [alle erben Adams gefallene Natur] mitbekommen. Nachdem wir jedoch eine Altersstufe erreichten, wo wir Erkenntnis über Gut und Böse hatten und dadurch für unsere Handlungen persönlich verantwortlich wurden, haben wir in eigener und freier Willensentscheidung Böses getan.
Diese zwei Formen der Sünde sind völlig verschieden und sie müssen voneinander getrennt gehalten werden. Man kann sie also nicht für eine Klasse von Sünde halten, ohne große Verwirrung auf diesem Gebiet zu verursachen. Wir sind in keiner Weise verantwortlich für die angeborene Natur oder für die Neigung zum Bösen in uns, sind aber persönlich verantwortlich für die sündigen Handlungen, die wir später mit Zustimmung unseres eigenen Willens begangen haben.
Reue und Buße können folglich nur für unsere persönlichen Tatsünden gelten, in gleicher Weise auch Bekehrung und Vergebung. ?
F. G. Smith